Satzung des Kleingärtnervereins Dresden-Altleuben e.V. (Stand 24.04.2019)

Der Verein ist im Sinne des Gesetzes vom 21.Februar 1990 (GBL Teil I, Nr.10) eine registrierte, sich selbstverwaltende Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen bei der gärtnerischen Nutzung des gepachteten Bodens der Flurstücke Nr.94, 97, 100, 38, 92, (95), 88/1,89,90/1,98 zum Zwecke der Erholung und Entspannung.